Das Signet

Logo Signet Berlin barrierefrei

Die Aktion "Berlin barrierefrei" ist eine auf Dauer angelegte Aktion des Landesbeauftragten für Behinderte des Landes Berlin unter der Mitwirkung der Behindertenbeiräte und Vertretern der Wirtschaft.

Seit 2004 wurden bisher rund 660 Institutionen gewürdigt und mit dem Signet "Berlin barrierefrei" ausgezeichnet. Das Signet signalisiert, dass eine Einrichtung von Menschen mit Handicaps genutzt werden kann.

Albatros gGmbH und Mobidat unterstützen mit fachlicher Kompetenz bei der Vermessung von Einrichtungen die Vergabe des Signets. Wenn Sie für Ihre Einrichtung das Signet "Berlin barrierefrei" erhalten möchten, wenden Sie sich an uns oder bitte direkt an den Landesbeauftragten für Behinderte.

Mehr über "Berlin barrierefrei", die Richtlinien und das Bewerbungsschreiben für das Signet erfahren Sie auf folgenden Seiten:

Internet: www.berlin.de

Info: Was ist Barrierefreiheit?

Info: Welche Einrichtungen in welchen Bezirken bekamen ein Signet?

Download: Kriterienkatalog für die Signetvergabe

Neue Kriterien für das Signet

Als Maßstab für die Vergabe des Signets galten bisher grundsätzlich die einschlägigen Baubestimmungen sowie die in die Liste der technischen Baubestimmungen aufgenommenen DIN-Vorschriften und ab 7. Juli 2010 u.a. auch die Empfehlungen des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegebenen Handbuchs „Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin“.

Die Konferenz der Bezirksbeauftragten hat am 7. Juli 2010 nach mehrmaliger Erörterung und nach breiter Diskussion an der u.a. auch der ehemalige Landesbeauftragte, Herr Marquardt, Mobidat e.V., Herr Eisel als neuer Vorsitzender des Landesbeirats und weitere Experten, insbesondere Sinnesbehinderte, beteiligt waren, auf Vorschlag des Landesbeauftragten einstimmig neue Kriterien zur Signetvergabe im Rahmen der Aktion „Berlin barrierefrei“ beschlossen.

Die neuen Kriterien entsprechen dem aktuellen Diskussionsstand im Sinne des Design for all in Berlin und berücksichtigen den umfassenden Teilhabeanspruch der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Die neuen Kriterien haben keine Auswirkungen auf bereits vergebene Signets, die entsprechenden Einrichtungen werden sukzessive über die neuen Kriterien informiert und damit auf weitere Verbesserungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht.

Ausführliche Informationen sind auf den folgenden Websiten von www.berlin-barrierefrei.de zu finden.